Allgemeine Geschäfts-Verkauf-und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Lieferungen erfolgen nur aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten und für Verkäufer und Käufer verbindlich sind. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Zusagen der Verkaufsorgane bedürfen zu Gültigkeit der ausdrücklich schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.
Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarungen auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
Verträge werden nur mit unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen sowie juristischen Personen abgeschlossen. Ist versehentlich ein Angebot eines nicht akzeptieren Kunden angenommen worden, ist die Verkäuferin berechtigt, binnen einer angemessenen Frist nach Kenntnisnahme vom Vertrag zurück zu treten. Die daraus entstandenen Kosten sind vom Verursacher oder dessen Vertreter zu ersetzen.
2. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend. Kleine Abweichungen und technischen Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder Beschreibungen sind zulässig. Angebote gelten nur für einen begrenzten bzw. angezeigten Zeitraum. Die Bestellung des Kunden stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar.
Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes durch uns zustande. Die Annahme erfolgt durch Versandbestätigung oder durch Lieferung der Ware. Werden Angebot an uns gerichtet so ist der Kunde mindestens acht Tage daran gebunden.
3. Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise sind exklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen und Irrtümer, sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Bei einer Lieferung in andere Länder als EU Mitgliedstaaten können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, die nicht in den Preisen Berücksichtigung finden. Diese hat der Kunde gesondert zu tragen. Sollte bei Lieferungen in andere Länder als Österreich, die österreichische gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen werden die durch Abzug der jeweils gültigen österreichisch gesetzlichen Mehrwertsteuer ermittelten Nettopreise zuzüglich der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer verrechnet. Kommt es zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft, werden diese Nettopreise berechnet. Der Kunde hat dann die anfallende Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt zu entrichten.
Die Preise gelten laut aktueller Preisliste, gültig bis auf Widerruf.
Unsere Preise werden in Verkaufseinheiten fakturiert. Die Mindestabnahmenge ist die in der Preisliste angegebene Verkaufseinheit.
4. Gleichwertiges Produkt
Sollte ein Artikel nicht mehr verfügbar sein, behalten wir uns das Recht vor, die Lieferung eines Ersatzartikels preislich und qualitativ gleichwertig anzubieten oder vom Vertrag zurück zu treten. Es steht dem Kunde frei dieses Angebot anzunehmen oder innerhalb einer Frist von acht Tagen abzulehnen.
5. Liefertermine bzw. Lieferfristen
Wir liefern im Raum Wien und Umgebung (60 km rund um Wien) mit eigenem Fuhrpark, nach HACCP Richtlinien und ohne Unterbrechung der Kühlkette.
Montag – Freitag in Wien ab 90 Euro außerhalb ab 120 Euro (netto Listenpreis).
Bei Unterschreitung des Mindestbestellwertes fällt ein Lieferzuschlag in Höhe von 15 Euro an.
samstags zuzügl. einer Zustellgebühr von € 12,50; sonn- und feiertags zuzügl. einer Zustellgebühr von € 16,67. (netto Listenpreis) Lieferung Sonntags nur nach Absprache ab ca. 1.5.- 31.08.
Leerfahrten die durch nicht Anwesenheit (Warenübernahme) oder anderen diversen Gründen (keine Bezahlung) entstehen werden je nach Aufwand mindestens aber mit € 35 Euro verrechnet.
Außerhalb unseres Liefergebietes besteht die Möglichkeit mittels Spedition Ware an Sie zu liefern.(ab 300 kg) Die dafür nötigen Transportkosten werden Seperat bei der Spedition angefragt und an Sie weitergegeben. Die Ware wird erst nach Zahlungseingang an Sie versandt. Eine Abholung ihrerseits ist mittels Barzahlung bei Abholung oder per Vorauskasse jederzeit möglich.
Bei Anlieferung durch unsere oder in unserem Auftrag fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr mit der Übergabe am Bestimmungsort auf den Kunden über. Bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge geht die Gefahr auf den Kunden über, wenn die Ware unseren Lagerraum bzw. unsere Laderampe verlassen hat.
Liefertermine und Lieferfristen sind dann und insoweit nicht verbindlich, als vom Verkäufer nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten der Auftragserfüllung entgegenstehen. Der Verkäufer behält sich in derartigen Fällen ausdrücklich das Recht vor, angenommen Aufträge in angemessener Frist zu stornieren. Jedenfalls ist der Verkäufer berechtigt, die bestellten Warenmengen zu kürzen und die Lieferung auf vorrätige Ware zu beschränken. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für allfällige Nachteile des Käufers, die aus Lieferverzögerung bzw. Nichtlieferungen, aus welchem Grund immer entstehen.
Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder von Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie beispielsweise alle Fälle höherer Gewalt. Dazu zählen auch behördliche Eingriffe und Verbote, im In- und Ausland, Betriebsstörung,
Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Energie- und Rohstoffmangel, Arbeitskonflikte, etc. Diese demonstrativ genannten Hemmnisse berechtigen uns zur Verlängerung der Lieferfristen ohne dass dem Käufer deshalb Schadenersatz – oder sonstige Ansprüche zustehen.
Wenn die Vertragsparteien bei Abschluss des Geschäftes eine Entschädigung bei Lieferverzug vereinbaren, so wird diese nur dann geleistet sofern dem Käufer ein nachweisbarer Schaden in dieser Höhe erwachsen ist. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadenersatzansprüche oder der Rücktritt des Käufers vom Vertrag sind ausgeschlossen. Sofern eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen worden ist , können keine Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzug geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche wegen von uns zu vertretender Unmöglichkeit der Leistung sind bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Gegenüber Unternehmen wird gemäß abdingbarere Regelung nach dem Produkthaftungsgesetz in der jeweils geltenden Fassung nicht gehaftet.
6. Gefahrentragung
Die Gefahr geht spätestens mit der Zustellung der Ware an den Käufer über, sonst aber zum vereinbarten Übergabs- bzw. Übernahmszeitpunkt. Beanstandungen können nur bei Warenübernahme berücksichtigt werden,sofern diese auf den Lieferpapieren vermerkt und vom Anlieferer gegengezeichnet sind.
7. Zahlungskonditionen
Die Zahlung ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Zahlungen sind an den Verkäufer oder an dessen Inkassobevollmächtigten zu leisten. Zahlungen werden auf die jeweils ältesten fälligen Rechnungen in Anrechnung gebracht. Allfällige Umsatzrabatte werden nur dann gewährt, wenn der Kunde stets seiner vertraglichen Pflichten nachkommt und sämtliche Rechnungen stets ordnungsgemäß beglichen wurden. Wir sind berechtigt noch ausstehende Lieferungen nur gegen Bar- oder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu tätigen.
Ansprüche auf allfällig vereinbarte Vergütungen bestehen nur dann, wenn zum Zeitpunkt der Auszahlung derselben sämtliche fälligen Zahlungen aus Warenlieferungen vollständig entrichtet worden sind.
Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 12% per anno sowie sämtliche
Kosten der Einbringlichmachung insbesondere Mahn-und Inkassokosten , sowie Kosten eines Kreditschutzverbandes zu beanspruchen. Ebenso sind vom Kunden sämtliche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu ersetzen, die mit der Einbringungsmachung aufgelaufen sind. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 30,– sowie für die Evidenzhaltung des Schuldenverhältnisses pro Halbjahr einen Betrag von € 10,– zu bezahlen.
Der Käufer ist nicht berechtigt, nach erfolgter Warenübernahme Zahlungen zurück zu halten oder aufzurechnen.
Befindet sich der Käufer in Zahlungsverzug oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, stellt er seine Zahlungen ein, oder wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beabsichtigt, werden sämtliche Forderungen sofort fällig.
8. Rücktrittsrecht – Widerrufsbelehrung
Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz kann der Verbraucher innerhalb von 14 Kalendertagen mindestens jedoch 7 Werktage ohne Samstag, Sonn- und Feiertagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher. Es genügt die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist an die EGRI Handelsges.m.b.H., Arbeitergasse 26, 2333 Leopoldsdorf zu richten.
Der Kunde hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren bzw. bezogene Nutzungen heraus zu geben.
Kann der Kunde uns die empfangene Ware ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechterten Zustand zurück geben, muss er Wertersatz leisten. Dies gilt nicht wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie es etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurück zu führen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt was deren Wert beeinträchtig. Paketversandfähige Ware ist zurück zu senden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung aus eigenem zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück gesendeten Ware den Betrag von € 50,– nicht übersteigt, oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Ware zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zu Erstattung von Zahlungen muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Absendung seiner Widerrufserklärung erfüllen.
9. Reklamation und Gewährleistung
Die Ware ist sofort bei Erhalt qualitativ und quantitativ zu prüfen, sachgemäß zu behandeln und gemäß den einschlägigen Vorschriften aufzubewahren oder zu verarbeiten. Die Aufbewahrung hat entsprechend den auf den Packungen angedruckten Lagerbedingungen zu erfolgen.
Berechtigte Reklamationen können nur dann anerkannt werden, wenn diese unverzüglich nach Erhalt der Sendung schriftlich und mit der Begründung erhoben werden. Beanstandete Ware ist sachgemäß zu behandeln und zu lagern. Für Ware, welche aufgrund unsachgemäßer Retournierung, Lagerung oder Ablauf der empfohlenen Aufbrauchfrist retourniert wird, erfolgt keine Gutschrift. Rücksendungen können nur mit unserem davor erzielten Einverständnis erfolgen. Nicht vereinbarte Rücksendungen werden keinesfalls angenommen.
Bei berechtigten Reklamationen erfolgt der Ersatz nach vereinbarter Rücklieferung in angemessener Nachfrist nach unserer Wahl in Form von Nachlieferung oder in Form einer Gutschrift im Fakturenwert der mangelhaften Ware. Das Auftreten von Mängeln berechtigt jedoch nicht zur Zurückhaltung des Kaufpreises oder eines Teils davon.
Weitgehende Ansprüche, insbesondere Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansrpüche, die insgesamt über den Fakturenwert der bemängelten Waren hinausgehen, sind ausgeschlossen. Für Mängel an Waren, die nicht von uns erzeugt sind, haften wir dem Kunden gegenüber nur insoweit, als der Vorlieferant oder Hersteller uns gegenüber haftete. Wir sind berechtigt, bei behaupteten Gewährleistungsansprüchen dem Warenempfänger unsere Ansprüche gegenüber dem Vorlieferanten abzutreten und sind in einem solchen Falle von jeglicher Haftung frei. Der Käufer verzichtet diesfalls auf die Geltendmachung von Regressansprüchen uns gegenüber.
10. Annahme, Verzögerung, Nichtannahme der Lieferung
Für die Annahme der Ware ist der Kunde selbst verantwortlich. Falls die Ware durch das Verschulden des Kunden verdirbt trägt der Kunde das alleinige Risiko. Eine Rückvergütung der aus diesem Grund verdorbenen Ware ist ausgeschlossen. Die Nichtannahme einer Lieferung berührt nicht die Wirksamkeit des Vertrages.
Sollte die Ware nicht übernommen werden bzw. nicht übergeben werden können, da die vereinbarte Zahlung ausbleibt, trotz pünktlicher und vollständiger Lieferung, behalten wir uns vor, einen Unkostenbeitrag über 35 € für unsere Leistung zu verrechnen.
11. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentumsrecht an Kaufgegenstand bzw. am Weiterveräußerungserlös vor. Der Käufer ist nicht berechtigt über Vorbehaltsware zu verfügen. Ansprüche Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware oder Forderungen sind uns vom Käufer sofort mit zuteilen. Im Konkursfall steht uns das Aussonderungsrecht zu.
12. Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, die Anwendbarkeit des UN Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen, ebenso die darin enthaltenen Verweisungsnormen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische inländische Gerichtsbarkeit.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile das sachlich zuständige Gericht in Wien. Erfüllungsort ist bei sämtlichen Lieferungen ebenfalls Wien.
13. Schlussbestimmungen
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personsbezogenen Daten in der Erfüllung dieses Vertrages von uns automatisationsunterstützt gespeichert und verarbeitete werden können. Der Kunde ist verpflichtet Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche
Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen falls diese an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
Ist eine der vorstehenden Bedingungen aus irgend einem Grund ungültig, wird dadurch die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen nicht berührt. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder des Kaufvertrages berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht, anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.